Kindesmissbrauch: Sieben Jahre Haft für 30-Jährigen
Am Donnerstag hat das Landgericht Saarbrücken einen 30-Jährigen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt und die Sicherungsverwahrung angeordnet.
Saarbrücken. Die Große Jugendkammer I des Landgerichtes Saarbrücken hat den 30-jährigen H.S. wegen schwerem sexuellen Missbrauchs an Kindern in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der psychiatrische Gutachter Prof. Dr. Wolfgang Retz hat beim Angeklagten eine leichte „psychische Störung im Sinne einer Pädophile“ festgestellt. Richter Thomas Emanuel ordnete die Sicherungsverwahrung an. S. soll auch eine Therapie bekommen.
Nach Überzeugung des Gerichtes hat S. 2019 einen Jungen und ein Mädchen (damals 10 und 11) in ein Waldstück zwischen Saarlouis-Roden und dem Stadtteil Fraulautern gelockt und dort missbraucht (K’RUF berichtete). Die Kinder, die zu dem Zeitpunkt in einer Wohngruppe des „Haus Christophorus“ in Fraulautern lebten, hat er am Bahnhof Saarlouis angesprochen.
Nachdem S. ein Jahr lang zu den Tatvorwürfen geschwiegen hatte, hat er im November vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt.
In einem weiteren Verfahren soll geklärt werden, ob der Angeklagte auch kinderpornographisches Material angefertigt und besessen hat und weitere Kinder missbraucht hat (Lesen Sie dazu: Missbrauchsfall im Saarland weitet sich aus).
Das aktuelle Urteil ist nicht rechtskräftig. (mjo)
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