Missbrauchsprozess Saarbrücken: Verteidiger fordert Freispruch
Die Staatsanwaltschaft fordert über vier Jahre Haft für den Saarbrücker Psychologen Walter P. Sein Verteidiger hält den mutmaßlichen Missbrauch als zu wenig bewiesen.
+++ Update 11. Dezember 2020: Der Angeklagte wurde vom Landgericht Saarbrücken verurteilt. Lesen Sie mehr dazu hier. +++
Saarbrücken. Im Prozess gegen den Saarbrücker Psychologen Walter P. vor dem Saarbrücker Landgericht haben der Staatsanwalt, der Anwalt der Nebenklage und der Verteidiger ihre Plädoyers gehalten. P. wird vorgeworfen zwischen 2004 und 2006 einen damals minderjährigen Jungen sexuell missbraucht zu haben (K’RUF berichtete). Das Kind war bei dem Diplom-Psychologen in Langzeit-Therapie wegen einer Lese- und Schreibschwäche.
Die Staatsanwaltschaft sieht den Missbrauch als bewiesen, ebenso der Anwalt der Nebenklage, Prof. Dr. Christian Laue. Der Staatsanwalt forderte am Mittwoch eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Wobei die bislang drei Monate Untersuchungshaft angerechnet werden. Verteidiger Dr. Lars Nozar will einen Freispruch erreichen. Er hält die Beweise für unzureichend. Der Staatsanwalt stützt sich vor allem auf die Aussagen des mutmaßlichen Opfers und ein Glaubwürdigkeitsgutachten, das Prof. Petra Retz-Junginger über das mutmaßliche Opfer angefertigt hat. Die Psychologin berücksichtigte auch Aussagen einer Therapeutin, bei der der Junge nach dem mutmaßlichen Missbrauch in Behandlung war. Auch ein Buch, das P. erst 2019 geschrieben hat, spielt für die Staatsanwaltschaft eine Rolle. Darin verteidigt der Angeklagte Pädophilie und vergleicht sie mit Hexenprozessen.
P. war schon einmal in der gleichen Sache angeklagt. 2012 hob der Bundesgerichtshof das Urteil wegen angeblicher Verfahrensfehler auf. Der Fall kann aber jetzt erst wieder verhandelt werden, weil P. jahrelang ein Attest in Händen hielt, das ihm Verhandlungsunfähigkeit wegen Depressionen bescheinigte.
Das Urteil wird für kommenden Freitag erwartet. (mjo)
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