
Nach Saarbrücker Missbrauchsurteil: BGH weist Revision des Angeklagten ab
Der Bundesgerichtshof (BGH) folgt dem Urteil des Landgerichts Saarbrücken gegen einen 31-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern.
Von Michi Jo Standl
Saarbrücken/Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision eines im Dezember vom Landgericht Saarbrücken wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Mannes zurückgewiesen. Der 31-Jährige war vom Landgericht Saarbrücken wegen Missbrauchs von zwei Kindern (10 und 11) zu über sieben Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
Verteidiger hielt Strafe für zu hoch
Verteidiger Michael Rehberger hielt die Strafe für zu hoch und reichte beim BGH Revision ein. Der Anwalt berief sich in der Revisionsbegründung unter anderem auf die kurze Zeit, die der Missbrauch gedauert hätte. Auch die Tatfolgen seien „nicht im oberen Bereich vergleichbarer Taten angesiedelt“, hieß es (K’RUF berichtete). Die Karlsruher Richter halten die Revision allerdings für unbegründet, das Urteil des Saarbrücker Landgerichtes bleibt somit bestehen.
In Waldstück gelockt und missbraucht
Der Verurteilte hat 2019 in Saarlouis das Mädchen und den Jungen, die zu dem Zeitpunkt in einer Caritas-Wohngruppe in der saarländischen Kreisstadt lebten, am Bahnhof angesprochen, in ein Waldstück gelockt und missbraucht. An dem Jungen hat er sich später noch in einer Wohnung in der Saarlouiser Innenstadt vergangen.
- Pascal seit 21 Jahren vermisst: Jahrzehnte der Ohnmacht [mit Bildergalerie] - 29. September 2022
- Kindesmissbrauch im Saarland: 2020 verurteilt, jetzt wieder – So hoch ist jetzt die Gesamtfreiheitsstrafe - 14. Februar 2022
- Nach zweitem Missbrauchsprozess: 11 Jahre Gesamtfreiheitsstrafe für 32-Jährigen - 14. Februar 2022


2 Kommentare
Pingback:
Pingback: