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Symbolbild: eranicle/shutterstock.com
Crime

Kindesmissbrauch: Rechtskräftiges Urteil nach über 14 Jahren?

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Der renommierte Psychologe soll von 2004 bis 2006 ein Kind in der Praxis und in der Wohnung missbraucht haben. Kommt es über 14 Jahren nach den vermeintlichen Taten zu einem rechtskräftigen Urteil?

Von Michi Jo Standl

+++ Update 11. Dezember 2020: Der Angeklagte wurde vom Landgericht Saarbrücken verurteilt. Lesen Sie mehr dazu hier. +++

Saarbrücken. Ein renommierter Psychologe und Buchautor aus Saarbrücken muss sich ab 14. September vor der Großen Jugendkammer II des Landgerichtes Saarbrücken wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes verantworten. Der heute 74-Jährige wird beschuldigt, sich zwischen 2004 und 2006 zweimal an einem damals etwa acht Jahre alten Jungen vergangen zu haben, der sich bei ihm in einer Langzeit-Psychotherapie befunden hatte. Es soll zum Analverkehr gekommen sein. Der Missbrauch soll sowohl in den Praxisräumen als auch in der Wohnung des Diplom-Psychologen stattgefunden haben. Storyrecherche.de-Recherchen zufolge wartet der Angeklagte auf freiem Fuß auf seinen Prozess, der allerdings nicht der erste in gleicher Sache ist.

Fall wurde schon einmal am Landgericht verhandelt

Das vermeintliche Opfer hatte sich erst 2010 offenbart. Ermittlungen und ein Prozess folgten. Im Juni 2012 verurteilte das Landgericht den Psychiater wegen schweren sexuellen Missbrauchs an einem Kind in zwei Fällen zu sechs Jahren Gesamtfreiheitsstrafe. Ein fünfjähriges Verbot, psychotherapeutisch mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten, ging mit dem Urteil einher. Zu einer Verurteilung wegen des Vorwurfs des Missbrauchs in acht weiteren Fällen kam es damals nicht. Die Begründung wirkt auf Nicht-Juristen befremdlich: Die in der Anklageschrift beschriebenen vermeintlichen Tatorte stimmten nicht mit denen überein, die sich während der Hauptverhandlung ergeben hätten. Auch die „Art und Weise“ sei eine andere gewesen als in der Anklageschrift zu lesen ist. Nach dem Urteil wegen der übrig gebliebenen zwei Fälle ging der Angeklagte in Revision – und bekam vom Bundesgerichtshof (BGH) recht! Im Dezember 2012 wurde das Urteil des Saarbrücker Landgerichtes aufgehoben. Der Angeklagte bestreitete damals die Taten.

BGH: „Zu wenig Details für ein Urteil“

Der BGH zweifelt in seiner Urteilsbegründung an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers und begründete die Entscheidung damit, dass das Urteil nur auf den Aussagen des Jungen als einzigen Belastungszeugen basiert. Dieser konnte sich aber sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in den Gerichtsverhandlungen nicht mehr an Details erinnern. Nach Auffassung des BGH zu wenig für eine Verurteilung! Die Bundesrichter gaben die Entscheidung an das Landgericht zurück. Eine zweite Instanz hat die Möglichkeit, die endgültige Entscheidung nicht selbst zu treffen, sondern die Sache an die erste Instanz zur Neuverhandlung zurückzuverweisen. Das BGH-Urteil hat dennoch Bestand, denn das Landgericht kann sich daran orientieren. Doch warum findet die Neuverhandlung erst acht Jahre nach der Zurückverweisung statt? „Das Verfahren konnte nicht fortgesetzt werden, da der Angeklagte nicht verhandlungsfähig war“, erklärt Landgerichtssprecherin Christiane Schmitt auf Anfrage. Storyrecheche.de-Informationen zufolge soll der Angeklagte Depressionen gehabt haben.

Michi Jo Standl
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