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Symbolbild: Mike Cuvelier/pixabay.com
Crime

Auch Kinderpornos: Ausgerechnet nach einem Antrag seines Verteidigers kamen sie auf die Spur

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Angeklagt ist ein junger Mann vor dem Landgericht Saarbrücken wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs an zwei Kindern. Wegen eines Beweisantrages seines Verteidigers haben die Ermittler nun auch Kinderpornos auf dem Handy des Angeklagten gefunden.

Von Michi Jo Standl

+++ Update 10. Dezember 2020: Der Angeklagte wurde zu über sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Lesen Sie mehr dazu hier. +++

Saarbrücken. Der seit April vor dem Landgericht Saarbrücken wegen sexuellen Missbrauchs an zwei Heimkindern aus einer Saarlouiser Wohngruppe des „Haus Christophorus“, Dillingen/Saar, angeklagte H. S. soll auch Kinderpornos auf seinem Smartphone gespeichert haben (K’RUF berichtete). Dass der 30-Jährige aus Saarlouis nun auch noch in diesem Verdacht steht, verdanken die Ermittler mehr oder weniger „Kommissar Zufall“.

Nach Alibi gesucht, Kinderpornos gefunden

Während der Verhandlung im aktuellen Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs hat Pflichtverteidiger Michael Rehberger für seinen Mandanten ein angebliches Alibi eingebracht, das ihn entlasten soll. Dieses würde sich auf dem Smartphone des Beschuldigten befinden. Um das Alibi zu überprüfen, wurde das Handy vor Kurzem sichergestellt. Und dann die Überraschung: Die Ermittler des Landespolizeipräsidiums fanden Kinderpornos in einem bislang unbekannten Ausmaß!

„Die Auswertung ist noch nicht abgeschlossen“, sagte Staatsanwalt Mario Krah gegenüber K’RUF. Bei der Staatsanwaltschaft sei noch kein entsprechendes Verfahren anhängig. „Es ist aber davon auszugehen, dass seitens des Landespolizeipräsidiums ein neues Verfahren eingeleitet und dann der Staatsanwaltschaft vorgelegt wird“, erklärte Krah.

Polizei prüft Herkunft und Verbreitung der Daten

Wer die Kinder auf dem ekelhaften Foto- und Videomaterial sind, ob sich darunter Kinder aus dem Saarland oder sogar aus dem „Haus Christophorus“ befinden, ist noch unklar. Ob der Tatverdächtige in Verbindung mit dem Kinderporno-Ring in Oberhausen oder den aufgeflogenen Pädo-Ringen in anderen NRW-Städten steht, werden die weiteren Ermittlungen zeigen. „Entsprechende Hinweise gibt es noch nicht“, so der Staatsanwalt. „Im Rahmen der Auswertung des Handys wird auch die Verbreitung beziehungsweise die Herkunft der Daten überprüft.“

Eine Wohnung in der Saarlouiser Innenstadt, in der sich der Tatverdächtige aufgehalten haben soll, aber nicht gemeldet war, wurde im Rahmen der Ermittlungen zum Missbrauchsfall nicht durchsucht. Ob diese und auch die „offizielle“ Wohnung des Beschuldigten in einem Saarlouiser Stadtteil nach dem Entdecken der Kinderpornos durchsucht wird, dazu wollte sich Krah nicht äußern.

Tatverdacht ohne Tattag

Der vorläufig letzte bekannte Verhandlungstermin im Prozess gegen S. wegen sexuellen Missbrauchs an zwei Kindern findet am 3. August statt. Ob die Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Thomas Emanuel an dem Tag ein Urteil fällen wird, ist noch nicht klar. „Es ist nicht auszuschließen, dass zu dem Termin ein Urteil verkündet wird“, so eine Gerichtssprecherin auf storyrecherche.de-Anfrage. Trotz des schon seit Monaten andauernden Prozesses konnten sich die Prozessbeteiligten noch immer nicht auf einen bestimmten Tag einigen, an dem es zu dem Missbrauch gekommen sein soll, um den es in der Anklage geht. Während man, basierend auf der Aussage des Jungen, anfangs vom 3. September 2019 ausgegangen ist, wird inzwischen über eine zweite Tat gesprochen. „Die erste soll sich Ende August ereignet haben, die zweite zu einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt ein paar Wochen später“, so die Sprecherin. Zumindest Verteidiger Michael Rehberger zweifelt an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlich missbrauchten Jungen. Er hatte ein Glaubwürdigkeitsgutachten beantragt. Das Gericht hat den Antrag allerdings abgelehnt.

Michi Jo Standl
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