Kinderpornos: Brisante Wende in Saarbrücker Missbrauchsprozess
Nach einem angeblichen Gespräch zwischen dem Verteidiger und dem Vorsitzenden Richter soll das Gericht ein psychiatrisches Gutachten und die Unterbringung des Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik erwägen.
Von Michi Jo Standl
+++ Update 10. Dezember 2020: Der Angeklagte wurde zu über sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Lesen Sie mehr dazu hier. +++
Saarbrücken. Im Prozess gegen einen 30-Jährigen aus Saarlouis vor dem Landgericht Saarbrücken wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs an Kindern (K’RUF berichtete) kam es nun offenbar zu einer Wende: Das Gericht soll die Schuldunfähigkeit des Angeklagten H. S. erwägen. Wie storyrecherche.de aus gut informierten Kreisen erfuhr, soll diese Wende das Ergebnis eines Gesprächs zwischen dem Vorsitzenden Richter und S.‘ Verteidiger Michael Rehberger sein.
S. soll auf Videos beim Kinder-Sex zu sehen sein
S. steht nicht nur im Missbrauchs-Verdacht – der Prozess läuft seit April. Erst vor ein paar Wochen ist das Handy des Beschuldigten sichergestellt worden. Die Ermittler sollen darauf kinderpornographisches Material gefunden haben. Wie Rehberger dem Vorsitzenden Richter jetzt mitgeteilt haben soll, habe ihn sein Mandant informiert, dass auf einer beschlagnahmten Festplatte Videos gespeichert seien, auf denen er (Anm.: der Beschuldigte) bei sexuellen Handlungen mit Kindern beziehungsweise Jungen im jugendlichen Alter zu sehen sein soll. Den Informationen zufolge habe der Angeklagte diese „vom Bahnhof“ gekannt.
Doch psychiatrisches Gutachten?
Laut den brisanten Informationen soll der Beschuldigte auch Probleme in der sozialen Isolation innerhalb der JVA haben. Der Strafverteidiger soll nun ein psychiatrisches Gutachten seines Mandanten und die Aussetzung des Verfahrens angeregt haben. Des weiteren habe er angekündigt, dass sich S. geständig einlassen und bei einer Begutachtung mitwirken werde, heißt es weiter. Das Gericht soll nun die Beauftragung eines Gutachtens und die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie die Aussetzung der Hauptverhandlung erwägen. Das weitere Vorgehen soll offenbar beim nächsten Verhandlungstermin erörtet werden.
S. ist aktuell angeklagt, zwei Kinder, die zum vermeintlichen Tatzeitpunkt beide in einer Wohngruppe im Saarlouiser Stadtteil Fraulautern gewohnt haben, missbraucht zu haben. Der Beschuldigte war nicht in der Einrichtung beschäftigt, er soll die Kinder auf der Straße angesprochen haben.
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